“Illegaler” Welpenhandel
Viele Angebote sind nicht seriös –
prüfen Sie sie sorgfältig.
Unseriöse Anbieterinnen und Anbieter verkaufen Hunde, die häufig unter qualvollen Bedingungen produziert wurden.
Der “illegale” Welpenhandel von sogenannten Vermehrern ist schon länger ein Thema und in der Presse erscheint in regelmässigen Abständen Artikel dazu. Es scheint, dass die Politik nun auch reagiert. Wir werden sehen, was passiert.
dog-community sammelt alle interessanten Information und listet sie in diesem Blog in umgekehrter Chronologie auf (das Neuste kommt zuerst).
Teilt uns doch mit, wenn ihr was seht, was hier rein sollte.
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Artikel im 20min vom 5.11.2021
Kranke Welpen – Jetzt will die Politik der Hunde-Mafia das Handwerk legen – 20 Minuten
Tierspitäler kämpfen mit einer Flut von erkrankten Welpen, die über das Internet aus Osteuropa bestellt wurden. Neue Gesetze sollen den Dealern das Handwerk legen.
Darum gehts
- Regelmässig landen an Parvovirose erkrankte Welpen in den Tierspitälern.
- Bestellt wurden sie im Internet bei unseriösen Händlern aus Osteuropa.
- «Verkäuferinnen und Verkäufer müssen unter Strafe gestellt werden», sagt der oberste Tierarzt der Schweiz.
- Politikerinnen fordern ein erhöhtes Mindestalter für den Import der Welpen und ein Verkaufsverbot im Internet.
Eingewickelt in eine rosa Kuscheldecke liegt Chica in einer Tragetasche. Doch der Maltester-Welpe schläft nicht. Er hat soeben den Kampf gegen die gefährliche Virenkrankheit Parvovirose verloren.
Für Tierärztin Iris Reichler steht fest, dass die slowakische Firma Elitdog die Verantwortung für den Tod des Hündchens trägt. Kürzlich beleuchtete SRF-Dok die Folgen des illegalen Welpenhandels. Die Zollverwaltung schätzt die Dunkelziffer bei den im Jahr 2020 importierten Hunden ohne Heimtierpass, Mikrochip und bekannte Herkunft auf mindestens 7600.
Bereits im Frühling schlug das Zürcher Tierspital Alarm. Als Folge des Corona-Welpenbooms landete dort eine Flut von erkrankten Welpen. Die Halterinnen und Halter hatten die Hündchen über das Internet bestellt. Oft wurden die Tiere unter verwahrlosten Umständen in Massenzuchtanlagen gehalten und nach nur wenigen Wochen von der Mutter getrennt und auf eine stressige Reise nach Westeuropa geschickt (siehe Box).
«Unter Strafe stellen»
Amtstierärztinnen und -ärzte warnen. «Solange es Leute gibt, die Hunde wie ein Kleidungsstück online bestellen und sich diese mit einer Zalando-Mentalität vor die Haustüre liefern lassen und solange dubiose Organisationen auf diesem Weg viel Geld verdienen können, wird der illegale Welpenhandel nicht verschwinden», sagt der St. Galler Amtstierarzt Matthias Diener zu 20 Minuten.
Die Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) fordert, dass die Schweiz den illegalen Welpenhandel bekämpft. «Verkäuferinnen und Verkäufer müssen für den illegalen Import von Welpen unter Strafe gestellt werden», sagt GST-Präsident Olivier Glardon. Genauso wichtig sei aber, die Bevölkerung zu sensibilisieren. «Tiere sollten grundsätzlich nur von seriösen Zuchten, Tierheimen und Tierschutzorganisationen erworben werden.» Eine reine Kaufabwicklung über das Internet sei nicht vertretbar und könne zu grossem Tierleid führen.
Momentan bestünden fast keine rechtlichen Mittel, um grenzüberschreitenden illegalen Handel strafrechtlich zu verfolgen, sagt Glardon. Bereits besser in den Griff bekäme die Schweiz das Problem, wenn der Zoll, die Polizei, die kantonalen Behörden und Tierärzte koordiniert gegen die illegalen Importe vorgingen. «Noch gehen ihnen zu viele Fälle durch die Lappen.»
«Schweiz macht sich der Mittäterschaft schuldig»
Auch Politikerinnen von links bis rechts sehen Handlungsbedarf. Durch die Importe spielten sich Dramen für das Tier und Familien ab, sagt SP-Nationalrätin Martina Munz. «Hilft die Schweiz nicht mit, dem illegalen Welpenhandel das Handwerk zu legen, macht sie sich der Mittäterschaft schuldig.» Die Schweiz müsse nachziehen und wie die EU-Staaten die 15-Wochen-Regel anwenden. «Damit wird ein Mindestalter für importierte Hunde eingehalten und der Gesundheitszustand verbessert.»
Die Welpen sind laut Munz gesünder und sozialisierter, werden sie erst nach 15 statt acht Wochen vom Muttertier getrennt und sind sie durch die Impfung tierärztlich betreut worden. Auch sei dank eines erhöhten Importalters nicht mehr möglich, dass die Halterinnen und Halter mit einer einfachen Selbsterklärung den vollständigen Tollwutimpfschutz umgingen. Bereits im März reichte Munz einen entsprechenden Vorstoss ein. «Handelt der Bund nicht, prüfe ich, in der nächsten Session erneut einen Vorstoss einzureichen.»
Bund wird aktiv
SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler will den Welpendealern nicht mehr länger zusehen. «Im Prinzip braucht es ein Verbot für den Verkauf von Tieren im Internet aus dem Ausland», sagt sie. Dagegen spreche jedoch, dass sich das Geschäft in den Schwarzmarkt verschieben würde. Ein erster Schritt wäre jedoch ein Mindestalter von 15 Wochen für den Import von Welpen. «Auch braucht es Warnhinweise im Internet, um potenzielle Kunden auf die Gefahren solcher Welpen-Shops aufmerksam zu machen.»
Der Bund ist inzwischen aktiv geworden. «Das BLV steht einer Erhöhung eines Mindestalters grundsätzlich positiv gegenüber und wird diese Thematik vertieft prüfen», sagt Karoline Arn, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage. Möglich sei dies in der nächsten Revision. Diese starte noch dieses Jahr.
Das BLV reichte gegen Elitdog Strafanzeige ein. Während knapp zwei Jahren orteten die Schweizer Kantonstierärzte Unregelmässigkeiten in 350 Fällen (siehe Box). Der Datenschutz verhindert jedoch, dass das Amt die Akten der 350 Fälle dem staatlichen Veterinäramt im slowakischen Bratislava übergeben kann. Laut Arn prüft das BLV zurzeit mögliche Anpassungen der massgeblichen datenschutzrechtlichen Grundlagen auf Gesetzes- und Verordnungsebene, um den Tierschutz bei Hundeimporten zu stärken. Dann liegt der Ball beim Bundesrat.
So funktioniert der illegale Welpenhandel
Unseriöse Händler, meist aus Osteuropa, preisen die Hunde im Internet an. Am bekanntesten ist die slowakische Firma Elitdog. In einem Onlineshop bietet sie für rund 1000 Euro von Malteser bis zu Yorkshire Terrier allerlei Welpenrassen an. In der Schweiz beträgt das Mindestalter für importierte Hunde acht Wochen. In den meisten EU-Staaten müssen die Tiere hingegen mindestens 15 Wochen alt sein – ab diesem Zeitpunkt wirkt die Tollwutimpfung.
Zwischen Juni 2019 und Februar 2021 orteten die Schweizer Kantonstierärzte Unregelmässigkeiten in 350 Fällen von 500 erfassten Daten von Elitdog laut SRF-Dok. Etwa die Geburts- und Impfdaten der Hunde wurden gefälscht. Können die Besitzerinnen und Besitzer nicht nachweisen, dass ihr Tier aus einem tollwutfreien Land stammt, droht es eingeschläfert zu werden.
Die Kampagne «Augen auf beim Hundekauf» ermöglicht seit 2016 interessierten Personen, sich zu informieren, wie ein verantwortungsvoller Hundekauf ablaufen soll.
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Medienmitteilung von Tier im Recht vom 29.10.2021
VIER PFOTEN und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kämpfen vereint gegen den illegalen Welpenhandel.
Der Handel mit jungen Rassetieren aller Arten floriert. Im Coronajahr 2020 nahm insbesondere die Nachfrage nach Hunden aus dem Ausland drastisch zu. Dabei sind zahlreiche Züchter und Händler im Spiel, die oft mittels krimineller und tierschutzwidriger Praktiken lukrative Gewinne erzielen wollen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat sich gemeinsam mit der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN in den vergangenen Monaten intensiv den rechtlichen und praktischen Herausforderungen zur Eindämmung des Welpenhandels gewidmet.
Der Welpenhandel boomt seit der COVID-19-Pandemie
Gemäss der Hundedatenbank Amicus der Identitas AG leben in der Schweiz derzeit rund 530’000 registrierte Hunde, wobei die Zahl seit längerem ansteigt. Per 31. Dezember 2020 waren 11’580 Registrationen mehr als im Vorjahr zu verzeichnen, was einen Anstieg um 2.2 % bedeutet. Mehr als die Hälfte dieser Hunde stammt aus dem Ausland, wie Identitas auf Anfrage bestätigt. So wurden allein im Jahr 2020 rund 30’700 Hunde in die Schweiz importiert, was bedeutet, dass täglich fast 85 Tiere die Schweizer Grenze überquerten. Das sind mehr als doppelt so viele Hunde wie im Jahr 2008 (12’000), wie eine Untersuchung des Schweizer Tierschutz STS zeigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil an Welpen im Alter zwischen 56 bis 98 Tagen gemäss Auskunft von Identitas im Übrigen sprunghaft um 28% an. Nach Einschätzung des BLV gibt es eine grosse Zahl von Hunden, die entweder gar nicht verzollt und/oder als mitreisende Heimtiere eingeführt und dann weiterverkauft wurden. Beides ist gesetzeswidrig. Auffällig auch: Seit dem Frühjahr 2020 werden doppelt so viele todkranke Welpen im Tierspital Zürich eingeliefert wie vor Corona. Ein entsprechender, von VIER PFOTEN und TIR bearbeiteter Fall wurde am vergangenen Dienstag in der SRF-Sendung “Kassensturz” gezeigt.
Augen auf beim Hundekauf
Ein Grund für den florierenden Handel mit ausländischen Hundewelpen ist, dass sie meist günstiger zu haben sind als Tiere aus Schweizer Zuchten. Zudem werden sie oftmals bequem und einfach im Internet mit der Option “Heimlieferung” angeboten. Jungtiere trendiger Kleinrassen wie Chihuahua, Zwergspitz, Französische Bulldogge oder Mops sind in der Schweiz gar nicht in einer der Nachfrage entsprechenden Anzahl vorhanden, weshalb sie mit zu den häufigsten Opfern des egoistischen Geschäfts mit “billig produzierten” Welpen gehören. Janine Cirini, Campaignerin bei VIER PFOTEN Schweiz erklärt: “In Massenzuchten werden die Hündinnen laufend gedeckt, und die Trennung der Jungtiere von Mutter und Geschwistern erfolgt in der Regel viel zu früh. Krankheitserreger und Parasiten können sich durch die grosse Anzahl an Tieren rasch verbreiten, und die Haltungs- und Transportbedingungen sind meist kläglich. Dies alles führt dazu, dass sowohl die Mutter- als auch die Jungtiere bleibende psychische und körperliche Schäden davontragen. Nicht selten erhält der Empfänger des Tieres in der Schweiz einen bereits kurz nach seiner Ankunft sterbenskranken, illegal importierten Welpen. Neben der emotionalen Belastung, das leidende Tier auf seinem letzten Weg zu begleiten, kommen aufgrund des illegalen Imports und den damit verbundenen verwaltungs- und allenfalls strafrechtlichen Aufwendungen auch hohe Veterinärkosten auf den Tierhalter zu, die den vermeintlich günstigen Kaufpreis bei weitem übersteigen. Kosten in der Höhe von 8’000 Franken und mehr sind dabei kein Einzelfall.” Die SRF-Sendung “DOK” vom 28. Oktober beleuchtete eine aktuelle Hintergrundgeschichte, an deren Recherche auch die TIR und VIER PFOTEN mitgewirkt haben. Künftige Käuferinnen und Käufer sind angehalten, sich vor der Anschaffung eines Hundes gut über den Anbietenden zu informieren. Bianca Körner, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) rät: “Ein Kauf sollte grundsätzlich nie ohne vorherige Besichtigung der Zucht bzw. des in Frage kommenden Tieres getätigt werden. Fällt die Entscheidung auf einen Auslandshund, sollte man sich vorab die Papiere zukommen und diese von Experten prüfen lassen. Anhand der ersten drei Ziffern der Mikrochipnummer können das Herkunftsland des Tieres und die damit verbundenen Einreisevorschriften in Erfahrung gebracht werden. Denn auch wenn das Tier nicht durch die Käuferin oder den Käufer selbst importiert wird, trägt sie oder er am Schluss die Konsequenzen, wenn das Tier mangels korrekter Einfuhr unter Tollwutverdacht steht und im schlimmsten Fall die Euthanasie droht.”
Politik ist gefordert
Dennoch genügt es nicht, allein an die Verantwortung der Käuferschaft zu appellieren. Auch auf gesetzlicher Ebene bedarf es dringend Anpassungen, zumal die aktuell gültigen Gesetzesbestimmungen in Bezug auf den Handel mit Heimtieren offensichtlich nicht ausreichen, um den illegalen oder anderweitig problematischen Welpenhandel zu beenden. So zielen die nationalen und internationalen Importvorschriften nach wie vor primär auf die Verhinderung der Einfuhr von Seuchen und Krankheiten ab und fokussieren nicht direkt auf das Tierwohl.
Aus diesem Grund engagieren sich die TIR und VIER PFOTEN für striktere Einfuhr- und Handelsbewilligungsvorschriften sowie für die stete Sensibilisierung der Gesellschaft bezüglich des Tierleids, das hinter dem Handel mit Hundewelpen steckt. Die TIR und VIER PFOTEN sehen als weitere Möglichkeit zur Eindämmung des Welpenhandels eine stärkere Regulierung der Einfuhr und damit einhergehende verstärkte Grenzkontrollen. Beispielsweise wäre eine generelle Bewilligungspflicht für den Import von Heimtieren denkbar. Werden skrupellose Händler bereits an der Grenze abgewiesen, wird das Geschäft zunehmend unattraktiver. Die Modelllösung von VIER PFOTEN gewährleistet zudem eine international lückenlose Rückverfolgbarkeit und Transparenz des Handels mit Heimtieren.
Pressekontakte
Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Mag. iur. Bianca Körner
E-Mail info@tierimrecht.org
Tel. 043 443 06 43
www.tierimrecht.org
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Chantal Häberling
E-Mail chantal.haeberling@vier-pfoten.org
Tel. 043 311 80 90
www.vier-pfoten.ch
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Sendung von SRF Dok vom 28.10.2021

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Sendung Info 3 vom 10.2.2021 um 17:00
Hundemieses Geschäft mit Welpen – Hundehandel boomt wegen Corona
29’000 Hunde wurden im 2020 in die Schweiz importiert. Landesgrössen-angepasst wird es in Deutschland, Österreich und dem Rest von Europa nicht viel anders ausschauen. Nur ein Teil dieser Hunde stammen aus seriösen Zuchten oder vertrauenswürdigen Tierschutzorganisationen.
Dazu ein Mitschnitt aus der Sendung Info 3 vom 10.2.2021 um 17:00.
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29.06.2020 Kampagne “Augen auf beim Hundekauf”
Das BLV und der SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS haben zusammen eine Kampagne gestartet, wo wir gerne die Informationen dazu zur Verfügung stellen. Augen auf beim Hundekauf!
Augen auf beim Hundekauf (admin.ch)
(Letzte Änderung 30.06.2020)
Bern, 29.06.2020 – Nur ein Teil der rund 25 000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Das BLV informiert mit einem Video über diese Missstände und zeigt auf, was es beim Hundekauf zu beachten gilt.
Nicht alle Organisationen, die Hunde vermitteln, sind am Tierwohl interessiert. Manche zielen nur auf den Profit ab. Darum ist es nötig, sich vor dem Kauf eines Hundes gut zu informieren. Das BLV zeigt in einem neuen Video, was es beim Hundekauf zu beachten gilt, damit der illegale Hundehandel nicht unterstützt wird.
Viele Angebote – gerade im Internet – sind zweifelhaft. Unseriöse Anbieterinnen und Anbieter verkaufen Hunde, die häufig unter qualvollen Bedingungen gehalten wurden und die beim Verkauf bereits krank sind. Nicht selten sind diese Hunde schlecht sozialisiert oder übermässig ängstlich, was zu vielfältigen Problemen bei der Haltung führt oder diese gar verunmöglicht.
Vor dem Kauf über Anbieter informieren
Ein Hundekauf darf kein Spontanentscheid sein. Die Anschaffung eines Hundes muss sorgfältig überlegt werden, denn diese Entscheidung hat ein Hundeleben lang Folgen.
Der Hundekauf bei unseriösen Anbietern fördert den illegalen Handel – und das Tierleid – weiter. Darum sollte ein Hundekauf nie schnell und günstig übers Internet erfolgen, sondern bei verantwortungsvollen Tierheimen oder in einer seriösen Zucht. Im neuen Video kommen deshalb eine Tierheim-Leiterin und eine Züchterin zu Wort. Sie beschreiben aus ihrer Sicht, worauf beim Hundekauf geachtet werden soll.
Gegen den illegalen Handel und das Tierleid
Der illegale Import von Hunden und dessen Folgen sind ein zentrales Thema des BLV. Weitere Informationen dazu finden Sie auf blv.admin.ch sowie auf der Webseite www.hundekauf.ch, die in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz STS entstanden ist. Auf beiden Seiten kann die Broschüre «Augen auf beim Hundekauf» heruntergeladen werden.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

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SRF Rundschau vom 2.12.2020
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SRF Kassensturz vom 12.05.2020