Hund im Recht
Rechtsgrundlagen Schweiz
- SR 455 Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG) (admin.ch)
- SR 455.1 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV) (admin.ch)
- SR 916.40 Tierseuchengesetz vom 1. Juli 1966 (TSG) (admin.ch)
Quelle: Tier im Recht (https://www.tierimrecht.org/de/recht/hunderecht/)
Kantonale Hundegesetzgebung Vorschriften zur Haltung von Hunden finden sich nicht nur im eidgenössischen Tierschutzrecht, sondern auch in den kantonalen Erlassen jedes einzelnen Kantons. Im Gegensatz zum Tierschutzgesetz bezwecken die kantonalen Hundegesetze aber nicht primär den Schutz des Hundes, sondern vielmehr den Schutz des Menschen vor dem Hund. Sie enthalten also beispielsweise Vorschriften zur Haltung von verhaltensauffälligen oder potenziell gefährlichen Hunden, regeln aber auch Besteuerung, Kennzeichnung und Meldung von Hunden und enthalten weitere tierseuchenpolizeiliche und tierschutzrechtliche Vorschriften. Nachdem sich der Nationalrat im Jahr 2010 gegen einen Entwurf für ein eidgenössisches Hundegesetz ausgesprochen hat (weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier), müssen Hundehaltende die Rechtslage in allen 26 verschiedenen Kantonen kennen und berücksichtigen. Um die Orientierung in diesem Gesetzesdschungel zu erleichtern, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf den folgenden Seiten die aktuelle Gesetzeslage und einige wichtige Informationen zusammengetragen. Geltendes kantonales Hunderecht Die nachfolgende Aufstellung vermittelt einen Überblick über das in den 26 Schweizer Kantonen geltende Hunderecht. Für Aktualität und Vollständigkeit des Inhalts kann die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) keine Haftung übernehmen.
Kantonale Hundegesetze/Hundeverordnung
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